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Impressum
Disclaimer

 

der hier publizierende, bekennende ist natürlicher beseelter lebendiger Mensch

Ministrator & alleiniger Namensinhaber

Angehöriger seiner völkischen Indigenatsgemeinschaft

ewig, uneinschränkbarer Begünstigter als treugebender Direktor

 

Alle Urkunden sind beim Bürgermeister mit cc: Standesamt / Einwohnermeldeamt hinterlegt

Den Urkunden wurde in der Zeit von 21 Tagen nicht widersprochen; damit sind die darin gemachten Aussagen Gesetz.

Gemäß dem Grundgesetz für die BRD

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
Artikel 116 [Deutsche; Wiedereinbürgerung]

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

wird hiermit der der entgegengesetzte Wille zum Ausdruck gebracht ( kein Bürge der BRD zu sein ),

d.h. ich widerspreche jeglicher "Staatsangehörigkeit" einer Fremdverwaltung, genannt BRD und einem Reich / Land, welches sein Staatsangehörigkeitsgesetz auf die Verordnung des NS Regimes vom
5.2.1934 bezieht:
StAG  Ausfertigungsdatum: 22.07.1913
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8.12.2010 I 1864
An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 (
Der Reichsminister des Innern Frick: RGBl. I. S. 268 ) 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten.

 

Jahr 2011
 

Dazu meine Erklärung unter Eid vom 14. Mai 2011 =>

 

meine Proklamation vom 14. April 2011 =>

 
Jahr 2010

meine Erklärung zum geänderten Personenstand =>

 

Beleg der Entgegennahme meiner Erklärung
zum geänderten Personenstand =>


Jahr 2009

Einbürgerungsurkunde =>